Vier Handlungsfelder im Fokus:
Finanzierung sichern, Rechtsrahmen stärken, Kooperationen ausbauen, Verursacherprinzip umsetzen!
Das AöW-Papier positioniert die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als strategischen Akteur der Daseinsvorsorge und zeigt auf, wie sie durch Kooperationen, langfristige Finanzierungsstrukturen und eine klare Orientierung an Gemeinwohl und Nachhaltigkeit zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen beitragen kann. Es betont die Rolle der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand als tragende Säule für Klimaanpassung, Gewässerschutz und Versorgungssicherheit. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt in der Forderung nach rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Wasserwirtschaft Rechnung tragen – einschließlich einer verfassungsrechtlichen Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe sowie einer konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips. Gleichzeitig bedarf es einer rechtlichen Klarstellung des überragenden öffentlichen Interesses an wasserwirtschaftlichen Belangen – etwa bei der Abwägung in Planungs- und Zulassungsverfahren für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Stieber
Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführer
Positionspapier öffentliche Wasserwirtschaft AÖW April 2025
Über nichts beklagt sich der Mensch mehr als über das schlechte Wetter. Für den Mitteleuropäer bedeutet schlechtes Wetter Regen und Wolken. Er leidet also an einem Zuviel an flüssigem oder gasförmigem Wasser. Gleichzeitig scheut er keine Mühen und Kosten, um seinen Verbrauch von genau diesem Wasser zu reduzieren. Was geht hier vor?
Trotz aller „Weltwassertage“, „Welt-Wasser Foren“, 2013 als „UNO-Jahr der Zusammenarbeit im Wasserbereich“ etc. nimmt die Wasserdiskussion immer mehr sektiererische Züge an. Wenn aber schon Kindergartenkinder anfangen sich Sorgen um ausreichendes Trinkwasser machen, ist die Zeit für eine unsentimentale Beantwortung folgender Fragen gekommen: Wird Wasser zunehmend knapp? Kann man es „sparen“?
Trinkwasser und Wasserkreislauf
Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir die Funktionsweise des Wasserkreislaufs verstehen. Beginnen wir mit dem Meerwasser. Konsensschätzungen beziffern das Volumen allen Meerwassers auf schwer vorstellbare 1,4 Milliarden Kubikkilometer [1]. Jeder einzelne Kubikkilometer enthält 1 Milliarde Kubikmeter Wasser. Wollte man das gesamte Meerwasser in einem Cordon rund um den Äquator konzentrieren, erhielte man einen 800 km breiten Wasserwall, der 40 km hoch in die Stratosphäre ragen würde.
Aus dem Meerwasser [2] destilliert die Sonne in einem permanenten Kreislauf Wasserdampf, der zu Wolken kondensiert, die vom Wind weggetragen werden und wenige Tage später irgendwo anders wieder als Regen herunterkommen. Am Ende landet alles wieder im Meer.
„Dank des Wasserkreislaufs ist Trinkwasser ein unerschöpflicher Rohstoff. Zumindest solange die Sonne nicht von Vulkanasche verdunkelt wird“
Die Sonne leistet ganze Arbeit. Die Regenmengen sind gigantisch. Jeden Tag fallen 1350 Kubikkilometer (km3) Regen. Davon landen täglich 300 km3 Regen (300 Milliarden Kubikmeter) auf den Landmassen der Erde, also alle 5 Minuten ein Kubikkilometer Regen. Könnte man dieses Wasser gleichmäßig verteilen, entfielen auf jeden der 7 Milliarden Erdbewohner 43.000 Liter am Tag. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Deutschen bezieht von seinem Wasserwerk 123 Liter am Tag.
Auch der Süßwasservorrat in Gletscher- und Polareis, Seen, Flüssen und dem Grundwasser ist letztendlich nichts anderes als akkumulierter früherer Regen und wird durch neuen Regen pausenlos im Fluss gehalten.
Luxusversorgung Mitteleuropas
Die im europäischen Kontext vergleichsweise niederschlagsreiche Schweiz verzeichnet im Schnitt 1,5 Meter Regen pro Jahr, von 0,55 Meter im mittleren Rhônetal bis 3,7 Meter im Jungfraugebiet. [3] Das sind 62 Kubikkilometer pro Jahr bzw. 21.000 Liter pro Tag für jeden der knapp 8 Millionen Einwohner.
Deutschland ist zwar 9 mal so groß wie die Schweiz, erhält mit ca. 165 Kubikkilometern aber nur knapp die 3-fache Menge an Regen. Die rund 3.000 deutschen Wasserwerke gewinnen aus den jährlich anfallenden 165 Kubikkilometern Regen aber nur ca. 3,5 Kubikkilometer Leitungswasser, Tendenz abnehmend. Bei einer Aufbereitung von nur 2 Prozent des Regens zu Trinkwasser von der Notwendigkeit des Wassersparens zu reden, ist absurd.
Wasserbedarf zum Anbau aller Feldfrüchte, weltweit
| Wasserbedarf zum Anbau aller Feldfrüchte (ohne Obst) weltweit | Wasserbedarf zum Anbau aller Ackerfrüchte, in Prozent allen Regens (= 110.000 km3) | |
|---|---|---|
| Regen ("grünes Wasser") | 5775 km3 | 5 % des jährlichen Regens auf Landmassen (110.000 km3) |
| Bewässerungswasser ("blaues Wasser") | 888 km3 | 0,8 % des jährlichen Regens auf Landmassen (110.000 km3) |
| Abwasser der Landwirtschaft ("graues Wasser") | 741 km3 | 0,7 % des jährlichen Regens auf Landmassen (110.000 km3) |
| Gesamtmenge Wasser für die Landwirtschaft, Welt | 7404 km3 | 6,7 % des jährlichen Regens auf Landmassen (110.000 km3) |
| In Kubikkilometer | In Kubikmeter | In Liter | |
|---|---|---|---|
| Meerwasser gesamt, Welt | 1.300.000.000 | 1.300.000.000.000.000 | 1.300.000.000.000.000.000.000 |
| Süßwasservorräte, Welt | 40.000.000 | 40.000.000.000.000.000 | 40.000.000.000.000.000.000 |
| Niederschläge auf Landmasse der Erde, pro Jahr | 110.000 | 110.000.000.000 | 110.000.000.000.000.000 |
| Durchschnittlicher Jahresniederschlag auf Landmasse pro m2, Welt | 0,75 | 750 | |
| Durchschnittlicher Jahresniederschlag pro Person | 16.000 | 16.000.000 | |
| Durchschnittlicher Jahresniederschlag pro ha Weizenanbaufläche Europa | 7.500 | 7.500.000 | |
| Durchschnittlicher Wasserbedarf pro 1 kg Weizenertrag, Europa | 1 | 1.000 |
Ungeschützte Wasserleitungen und Wasserzähler können in der Winterzeit einfrieren. Aus diesem Grund müssen frostgefährdete Trinkwasserinstallationen gesichert werden:
Wasserzähler in Schächten sind durch isolierende Materialien vor eindringendem Frost zu schützen. Auch in Kellern muss der Wasserzähler durch das rechtzeitige Schließen des Fensters bzw. durch eine Isolierung vor zu starkem Auskühlen bewahrt werden.
Trinkwasserleitungen in frostgefährdeten Räumen werden abgestellt und entleert. Ist dies nicht möglich, müssen auch die Rohrleitungen mit isolierenden Materialien umhüllt werden.
Eingefrorene Wasserleitungen der Trinkwasserinstallation dürfen nur von einem beim Zweckverband eingetragenen Installationsunternehmen wieder aufgetaut werden! Der Wasserzähler und der Hausanschluss werden dagegen von der Betriebsstelle der GKU wiederhergestellt.
Ratten sind Überträger von Infektionskrankheiten und vermehren sich besonders rasch, wenn sie einen einfachen Zugang zur Nahrung haben. Insbesondere Lebensmittel- und Speisereste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über die Toilette ist nicht zulässig! Da auf diese Weise viele Ratten in der Kanalisation direkt mit Nahrung versorgt werden, wird ihre Vermehrung unnötig gefördert.
Auch die Leitungen auf Ihrem Grundstück bzw. des Grundstückes ihres Vermieters (Grundstücksentwässerungsanlage) kann durch Ratten befallen werden. In extremen Fällen können Ratten auch über die Toilettenschüssel in das Haus gelangen. Zudem graben Ratten auch Wege an undichten Rohrverbindungen. Das dadurch anfallende Bodenmaterial gelangt in das Abwasser und verursacht Probleme auf der Kläranlage, im Leitungsnetz sowie direkt durch Bodensenkungen aufgrund der Auswaschungen von Boden.
Nur mittels eines hohen personellen und finanziellen Aufwands können Ratten gezielt mit Ködern bekämpft werden. Diese Bekämpfung funktioniert jedoch auch nur dann, wenn nicht andere Futterquellen zur Verfügung stehen. Die Ratten werden nicht die Köder fressen, solange sich in der Kanalisation genügend Futter befindet.
Sollten Sie einen Rattenbefall in der Kanalisation bemerken, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Betriebsstelle der GKU mbH.
Der Zweckverband investiert jährlich große Summen für den Ausbau und den Erhalt der Kanalnetze.
Das Abwasser im Verbandsgebiet wird überwiegend im Trennsystem entwässert. Das bedeutet, dass für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein getrenntes Kanalnetz vorhanden ist bzw. Niederschlagswasser auf den Grundstücken, wo es anfällt schadlos versickert oder beseitigt werden muss.
Das öffentliche Kanalsystem ist entsprechend den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik so ausgelegt, dass das Schmutz- und Niederschlagswasser im Regelfall problemlos gesammelt und den Vorflutern zugeführt werden kann.
Trotzdem kann es bei heftigen Gewitterregen sowie langen und starken Regenfällen zu Rückstauproblemen in den Kanälen für Schmutz- und Niederschlagswasser kommen, wenn die gewaltigen Wassermassen in den örtlichen Kanalnetzen nicht schnell genug abgeleitet werden können.
Die Folge ist ein Ansteigen des Wasserspiegels in den Kanälen; teilweise so hoch, dass das Wasser aus den Schachtdeckeln auf die Straße gedrückt wird. Dieser Rückstau setzt sich dann zwangsläufig über die Anschlussleitungen in den angrenzenden Gebäuden fort.
Aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen kann das Fassungsvermögen der Kanäle auf derart außergewöhnliche Regenereignisse jedoch nicht ausgelegt werden.
Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Schmutzwasserkanälen durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder andere Hemmnisse Verstopfungen oder Querschnittverengungen hervorgerufen werden und es zu Stau im Schmutzwasserkanal kommt. Weiterhin können Betriebsausfälle in Pumpwerken einen Rückstau im Kanal auslösen.
Durch den Rückstau kann es zu Überflutungen von Kellern und anderen gegenüber dem Straßenniveau tiefer gelegenen Räumen kommen, was zu großen Schäden führen kann. Ursache ist dann, dass die betroffenen Gebäude nur ungenügend gegen Rückstau gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind. Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich gemäß § 19 Abs. 4 Abwassersatzung jeder Anschlussberechtigte selbst zu schützen.
Um einen Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Rückstausicherung für die Haus- und Grundstücksentwässerung.
Grundsätzlich sollte überprüft werden, ob die Abwasserleitungen im Haus richtig an die Kanalisation angeschlossen sind. Das heißt, alle Einleitungsstellen im Haus, die über dem Straßenniveau liegen, können ohne Rückstausicherung direkt an den Kanal angeschlossen sein.
Einleitungsstellen im Keller (unter Straßenniveau), wie z.B. der Bodenablauf der Waschküche oder von der Toilette neben dem Partykeller, müssen durch eine Rückstausicherung entsprechend DIN 1986 abgesichert werden. Sie verhindert, dass das Niederschlagswasser bei Starkregen aus dem Kanal in den Keller fließen kann. Diese Rückstausicherungen müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität überprüft werden, damit sie im Falle eines Wolkenbruchs auch funktionieren.
Was ist eine Rückstausicherung?
• Rückstausicherungen sind Hebeanlagen sowie automatisch oder manuell zu bedienende Rückstauventile für Abwasser.
Was ist die Rückstauebene?
• Die Rückstauebene entspricht dem Straßenniveau. Hat die Straße ein Gefälle, so liegt die Rückstauebene in Höhe des nächsten Kanalschachtes gefälleaufwärts.
Wie funktioniert eine Rückstausicherung?
• Eine richtig angeschlossene und funktionierende Rückstausicherung schließt, wenn der Ablauf des Abwassers in den Kanälen behindert ist. Damit wird ein Rückfluss in das Abflusssystems des Hauses verhindert.
• Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen. Ist dies nicht realisierbar, gibt es folgende Möglichkeiten zur Sicherung:
Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau:
• Einbau einer Hebeanlage für das Abwasser von Toilette, Dusche, Waschbecken, ...(Abbildung 1)
• Ausstattung aller Bodenabläufe mit einem Rückstaudoppelverschluss (Abbildung 2)
Rechtliche Bestimmungen
Sollte es zu überschwemmten Kellerräumen durch Rückstau von Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation kommen, sind viele Grundstückseigentümer der Meinung, die Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes - die Zweckverbände oder die Gemeinden - können für den Rückstau und den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden bzw. ihr Eigentum sei zumindest gegen die wirtschaftlichen Folgen von Rückstauereignissen versichert. Beides ist immer ein Irrtum mit fatalen finanziellen Folgen für den Grundstücksbesitzer.
Als Hausbesitzer haften Sie obendrein gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Die aktuelle Rechtsprechung hat in diesen Fragen praktisch durchgängig zu Ungunsten der Grundstückseigentümer entschieden!
Fazit: Der einzige wirksame Schutz vor Schäden durch Rückstau aus dem Kanal ist die rechtzeitige technische Vorsorge auf dem Grundstück durch fachkundige Installation geeigneter Rückstausicherungen.
Rechtliche Grundlagen in diesen Fragen bilden die Abwassersatzung des Zweckverbandes in Verbindung mit den technischen Normen DIN EN 752, DIN EN 12056 und DIN 1986.
Urteile zu diesem Thema:
Bundesgerichtshof: BGH 30.07.1998, III ZR 263/96
OLG Karlsruhe: 16.03.2000 - 19 U 231/98
OLG Köln: 30.08.2001 - 7 U 29/01
Hier finden Sie die Kontaktdaten für Ihre zuständige Betriebsstelle der GKU mbH:
Anklam
Altentreptrow
Demmin
Strasburg
Eggesin
Mit Urteil des BFH vom 08.Oktober2008 wurde entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.April 2008.
Zur Anwendung des BFH-Urteils erging am 07.April 2009 ein Schreiben der Finanzverwaltung.
Seit Veröffentlichung des BFH-Urteils am 08.Oktober 2008 wird in den vier Zweckverbänden bei der Rechnungslegung gegenüber den Kunden der ermäßigte Steuersatz (zurzeit 7%) angewandt.
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen in den jeweiligen Betriebsstellen zur Verfügung.
Ist Ihnen der Verband bekannt, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Adressen: