Frostsicherheit von Wasserzählern und Rohrleitungen im häuslichen Bereich
Ungeschützte Wasserleitungen und Wasserzähler können in der Winterzeit einfrieren. Aus diesem Grund müssen frostgefährdete Trinkwasserinstallationen gesichert werden:
Wasserzähler in Schächten sind durch isolierende Materialien vor eindringendem Frost zu schützen. Auch in Kellern muss der Wasserzähler durch das rechtzeitige Schließen des Fensters bzw. durch eine Isolierung vor zu starkem Auskühlen bewahrt werden.
Trinkwasserleitungen in frostgefährdeten Räumen werden abgestellt und entleert. Ist dies nicht möglich, müssen auch die Rohrleitungen mit isolierenden Materialien umhüllt werden.
Eingefrorene Wasserleitungen der Trinkwasserinstallation dürfen nur von einem beim Zweckverband eingetragenen Installationsunternehmen wieder aufgetaut werden! Der Wasserzähler und der Hausanschluss werden dagegen von der Betriebsstelle der GKU wiederhergestellt.